Bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen kann es auf Sekunden an kommen. Verzögert sich die Anfahrt der Rettungskräfte und die Helfer nicht rechtzeitig am Unfallort eintreffen, können Unfallopfer sterben oder lebenslange Beeinträchtigungen erleiden.
Daher ist es immer wichtig bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Seit dem Jahr 2016 klärt die Bildung einer Rettungsgasse folgende Vorgehensweise:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge nach § 11 Absatz 2 StVO für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse (sog. Rettungsgasse) bilden.
Bei Nichteinhaltung drohen dem Fahrer ein Bußgeld von mindestens 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Als Merkhilfe dient ein Blick auf den rechten Handrücken: Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht für die Lage der Rettungsgasse.